Wie fordere ich das Technische Hilfswerk an? Informationen für Anforderer Das THW in Bremerhaven können sie direkt über die Leitstelle der Feuerwehr Bremerhaven, über die THW- Geschäftsstelle in Bremen oder telefonisch über den Ortsbeauftragten bzw. seinen Stellvertreter anfordern: Ortsbeauftragter für Bremerhaven: Torben Tietjen 0151 / 50757127 Stellvertretender Ortsbeauftragter für Bremerhaven: Andre Schröder 0177 / 7062733
Das Technische Hilfswerk als Bundesanstalt hat seinem gesetzlichen Auftrag nach folgende Aufgaben:- Technische Hilfe bei Unglücken bzw. Katastrophen, - Technische Hilfe im Zivilschutz, - Technische Hilfe als humanitäre Hilfe im Ausland. Ein Einsatz des THW auf Ihre Anforderung hin wird sich in der Regel auf letzteren Auftrag beziehen. Haben Sie ein Problem, bei dem Sie meinen die Unterstützung des THW zu benötigen? Dann wenden Sie sich am besten unter den o.a. Alarmierungsnummern bei uns. Wir stehen Ihnen 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche zur Verfügung. Benötigen Sie im Vorfeld eines möglichen THW-Einsatzes einen Ansprechpartner, der Sie über die Einsatzmöglichkeiten des THW berät? Wir Ihnen gerne einen THW-Fachberater, der Sie bzw. Ihren Stab unverbindlich informiert und auf Ihren Wunsch hin den Einsatz des THW einleitet. Alle unsere Helfer sind ehrenamtlich tätig. Sie werden im Einsatzfall von zu Hause, von ihrem Arbeitsplatz oder aus ihrer Freizeitbeschäftigung zum Einsatz gerufen. Je nach Tageszeit und in Abhängikeit der angeforderten Einheiten kann dies 30 bis 45 Minuten dauern. Allarmiert werden unsere Helfer über Funkmeldeempfänger, per SMS- Sammelruf oder per Telefonkette. Und was kostet der Einsatz des THW? Keine Frage, ein THW-Einsatz kostet Geld! Wer aber wieviel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Bei Einsätzen, die gegenüber einer Behörde abgerechnet werden müssen, sind dies nur die Kosten, die dem THW direkt entstanden sind. Verwaltungsgebühren, Vorhaltekosten, etc. sind hier nicht enthalten. Im übrigen gilt das Verursacherprinzip: ...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen. Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig... (§ 6 THW-Abrechnungsrichtlinie) (Auszug aus THW-Anfordern: Link ) Hier finden Sie den vollständigen Katalog der Einsatzoptionen des THW: Link )Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Homepage der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - www.thw.de
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